Impressum

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ETCO-PLUS GesmbH
Lademittel-Logistik

Percostraße 31/A11
A-1220 Wien

Firmenbuchnr.: FN195944d
UID-Nr.: ATU49483606

E.T.CO. Handelsgesellschaft m.b.H.
Reparaturdienstleistung

Percostraße 31/A11
A-1220 Wien

Firmenbuchnr.: FN241492k
UID-Nr.: ATU57519402

Tel.: 01/ 734 76 32
Fax: 01/ 734 76 32-20
E-mail: office@etco.at
www.europaletten.at

Montag bis Donnerstag
8.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Freitag
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Lager Wien 22/Gerasdorf 
Wagramerstraße 278
A-2201 Gerasdorf

Lager Wien 23
Perfekterstraße 87-89
A-1230 Wien

Lager Wr. Neudorf
IZ NÖ Süd Straße 14/Objekt 31
A-2351 Wr. Neudorf

Rechtlicher Hinweis

Verkaufs- und Lieferbedingungen (nur für Österreich)

I. Allgemeines

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser  Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht. 
  2. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers insbesondere in seinem Prospekt sind freibleibend und unverbindlich. Annahmenklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unbeschadet der übernommenen Maßgarantie nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

III. Liefer- und Leistungszeit

  1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.


IV. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 

 

V. Gewährleistung

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers — insbesondere unter Ausschuss jedweder Folgeschäden des Käufers —Ersatz oder bessert nach.Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  2. Die Gewährleistungsfrist entspricht den jeweils gültigen Rechtsvorgaben und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
  3. Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, sofort bei Warenübernahme des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Lieferung an Dritte erfolgt.
  4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  5. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
  6. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu.
    Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
    Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
    Reparatur- und Instandsetzungskosten werden ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht übernommen.


VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen der gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt —soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag.

VII. Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Lieferung per Nachnahme, oder Vorauskasse. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
    Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Hohe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite,
    mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
  4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.


VIII. Preise

  1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche
    Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt, exklusive Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten.
  3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.


IX. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

X. Rücksendung
Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Unkostenpauschale (für Einlagerung u. a.) in Höhe von 15% des Kaufpreises erfolgen. Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden.
Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der dem Verkäufer entstandenen Versandkosten.
Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.


XI. Anwendbares Recht

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Republik Österreich.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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